Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Anwendungsbereich der AGB & Behandlungsvertrag

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktikerin und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde auszuüben, durch eindeutiges Handeln annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

c) Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der offiziellen Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Daher kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

b) Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und sie darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

c) Über die Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient frei nachdem er von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Sicht informiert wurde.

§3. Mitwirkung des Patienten

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§4. Honorierung der Heilpraktikerin

a) Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird und sich an der geltenden Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) orientiert.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar an die Heilpraktikerin gegen Quittung zu bezahlen. In Ausnahmefällen und nach Absprache ist ebenfalls eine Rechnungsstellung und Überweisung des Honorars auf das angegebene Praxiskonto möglich.

c) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden mit 40€ berechnet. Die Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, sofern der Patient den Termin mindestens 24h vorher absagt.

§5. Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

b) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 Gesetz übe den Verkehr mit Arzneimitteln) ist der Heilpraktikerin die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Zulässig ist jedoch die Direktverabreichung solcher Arzneimittel durch die Heilpraktikerin an den Patienten, da es sich hierbei nicht um eine Abgabe, sondern eine Verwendung handelt. Die Honorarforderung der Heilpraktikerin umfasst auch die verwendeten Arzneimittel.

c) Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten welche von der Heilpraktikerin empfohlen oder verordnet werden, stellt ein Direktgeschäft zwischen Patient und Apotheke dar, auf welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung kommen. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die dem Patienten vom der Heilpraktikerin empfohlen oder verordnet werden und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.

d) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Heilpraktikerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Heilpraktikerin in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§6. Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte jederzeit zu; er kann jedoch nicht deren Herausgabe verlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Patient eine Behandlungsakte verlangt, erstellt die Heilpraktikerin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, die Originale verbleiben in der Handakte. Die Unterlagen sind allein für den Patienten bestimmt, für eine Einsichtnahme Dritter nach der Herausgabe der Akten haftet die Heilpraktikerin nicht.

§7. Rechnungsstellung

Der Patient erhält auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin, den Namen und die Anschrift des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare. Auf Wunsch der Patienten kann eine Rechnung mit Therapie bzw. Diagnosespezifikation für die Weitergabe an einen Kostenträger (Krankenkasse) ausgestellt werden.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und der Heilpraktikerin aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§10 Datenschutzhinweise für zur Datenverarbeitung auf Grundlage der DSGVO ab 25.05.2018

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 5, Art. 6 und Art. 7 der DSGVO erhoben, gespeichert, verarbeitet und an den Auftraggeber weitergeleitet.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung

Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Heilpraktikerin Ulrike Fechner um Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu bitten.

Art. 16 DSGVO und Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Heilpraktikerin Ulrike Fechner die Berichtigung während der Maßnahme zum Zwecke der Durchführung verlangen. Nach Ablauf der Maßnahme und der daraus ergebenen gesetzlichen Fristen werden Ihre Daten gelöscht oder gesperrt.

Sie können die Anfrage zur Auskunftserteilung, Berichtigung, Löschung und Sperrung entweder persönlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Heilpraktikerin Ulrike Fechner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten.